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Unwetter (auch) über NRW

Leider in den letzten Wochen ein nicht unbekanntes Bild: Überflutete Straßen und Keller nach heftigen Regenfällen.

Wenn die Keller vollgelaufen sind und hier Schäden an dem Gebäude (auch z.B. der Heizungsanlage) oder dem Hausrat hinterlassen haben, haben die Betroffenen Glück im Unglück, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht. Für die Regulierung sind eine paar Spielregeln zu beachten:

  • Bitte dokumentieren Sie die Schadenstelle mit Bildern, bevor das große Aufräumen beginnt!
  • Bitte erstellen Sie eine Übersicht über die beschädigten oder zerstörten Gegenstände!
  • Elektrogeräte sollten erst nach gründlicher Prüfung wieder ans Netz!
  • Bei Schäden am Gebäude oder Mobiliar ist es sinnvoll, einen Fachmann für die Reparaturkosten; bzw. die Fragen nach der Reparaturwürdigkeit heranzuziehen!
  • Bautrockner können hilfreich sein, sind aber nicht immer notwendig. Daher sollte auch hier ein Fachmann hinzugezogen werden!

Gestatten Sie uns zum Thema "Bilder" den Hinweis, das z.B. mit Freeware wie Tinypic die Dateigröße versand- und archivierungsfreundlich verkleinert werden kann!

Die Arbeiten sollten in Abstimmung mit Ihrer Versicherung erfolgen, um bei der Schadenbeiseitigung böse Überraschungen zu vermeiden.

Ist man mit seinem Fahrzeug von den Überschwemmungen betroffen, wird der Schaden über die Teilkaskoversicherung reguliert. Hier ist es ratsam, den Motor erst nach fachmännischer Überprüfung zu starten!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!