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Über das Abschließen der Treppenhäuser zur Nachtzeit...

Wer kennt es nicht? Im Eingangsbereich so mancher Mehrfamilienhäuser ist ein Aushang der Verwaltung oder der Eigentümer zu finden, der die Bewohner auffordert, die Haustüre zur Nachtzeit verschlossen zu halten; bzw. abzuschliessen. 

Für viele ist dies eine zusätzliche Sicherheit vor ungebetenen Gästen, aber im Vordergrund sollte ganz klar stehen, das Treppenhäuser im Brandfall auch Fluchtwege für die Bewohner sind, die selbstverständlich ungehindert genutzt werden müssen! 

Mittlerweile gibt es auch ein Gerichtsurteil zu diesem Thema, denn das Landgericht Frankfurt hat mit dem Aktenzeichen 2-13 A 127/12 entschieden, das das Abschließen zu einer erheblichen Gefährdung der Bewohner beim Verlassen des Objektes in einer Notsituation führt und in einer Panik- Lage nicht davon auszugehen ist, das die Betroffenen im Besitz des Schlüssels sind.

Zusätzlich sollte man sich im Zusammenhang mit einer verschlossenen Tür in einer Notsituation als Verantwortlicher auch vor Augen führen, das bei einem möglichen Personenschaden die Ermittlungsbehörden verpflichtet sind, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und / oder fahrlässiger Tötung einzuleiten!

Dem Sicherheitsbedürfnis gegenüber ungebetenen Besuchern kann auch mit Türschließanlagen Rechnung getragen werden, die auf der einen Seite eine automatische Türschließung vornehmen, auf der anderen Seite auch eine Öffnung nach außen zulassen.

Brandschutz und Fluchtwege haben - zu Recht - eine höhere Priorität!

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