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Neues Umweltschadengesetz ab dem 14.11.2007

Zum 14.11.2007 wird das neue Umweltschadensgesetz in Kraft treten, welches insbesondere bei kleinen oder mittleren Betrieben mehr zur Verwirrung als zur Klarstellung führen wir, da die hier getroffenen Regelungen zur Gefahrenabwehr und und Sanierung nur noch schwer zu durchschauen sind.

Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst. Der Umweltschaden nach USchadG umfasst die Schädigung geschützter Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume (Biodiversität) sowie von Gewässern und Boden.

Zukünftig können Behörden verlangen, daß ein für einen Umweltschaden verantwortlicher Betrieb nicht nur den Ursprungszustand an Flora und Fauna wieder herstellen muß, sondern auch unter Umständen seinen gefährlichen Betrieb einstellen muß.

Anspruchsgrundlage ist eine neue öffentlich-rechtliche Haftung, die jeden trifft, der durch eine berufliche Tätigkeit Biodiversität, Gewässer und Boden schädigt oder zumindest eine entsprechende Gefahr verursacht. Je nach Tätigkeiten haftet der Verursacher auch ohne Verschulden.

Ist der Umweltschaden eingetreten, besteht eine Sanierungsverpflichtung bzw. die Pflicht, die zur Sanierung erforderlichen Kosten zu tragen. Bei drohenden Umwelt- schäden hat der Verantwortliche die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus ist zu beachten, daß das Gesetz eine rückwirkende Haftung der Unternehmen zum 30.04.2007 vorsieht.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen zur Umweltschadenversicherung erarbeitet, welche zukünftig ein eigenständiges Konzept neben der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung bilden sollen und vom Versicherungsschutz her die Aufwendungen für die Inanspruchnahme zur Sanierung eines Umweltschaden; bzw. Ausgleichsanierungen umfassen.

Allerdings: Auch hier werden bereits bekannte Schadenfälle vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen sein.

Für weitergehende Informationen und Erörterung Ihre Handlungsbedarfes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!