Änderung der Versicherungssteuer ab dem 01.01.2007
Nach dem auch der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz zugestimmt hat, erhöht sich die Versicherungsteuer ab 01.01.2007. Wie auch bei vergangenen Versicherungsteuersatzerhöhung bitten wir um Beachtung der folgenden gesetzlichen Regelungen:
Maßgeblicher Steuerentstehungszeitpunkt ist die Beitrags/Prämienfälligkeit, wie sie sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag ergibt:
Liegt die Beitrags/Prämienfälligkeit vor dem 01.01.2007, so ist der alte Versichungsteuersatz für den gesamten Beitrag/Prämie zu erheben
(Beispiel: Beitrags /Prämienfälligkeit 01.10.2006 für Versicherungszeitraum 01.10.2006 – 30.09.2007)
Liegt die Beitrags/Prämienfälligkeit nach dem 31.12.2006 sind die neuen Steuersätze zu erheben (Achtung: bereits in 2006 eingegangene Versicherungsanträge, die aber erst in 2007 policiert werden – somit liegt die Beitrags/Prämienfälligkeit in 2007 – sind mit dem neuen Steuersatz zu erheben / es gibt hier keine Übergangsregelung)
Bei Erstattungen ist immer der ursprünglich erhobene Steuersatz zu verwenden.
Sparte |
Fälligkeit bis Ende 2006 |
Fälligkeit ab 2007 |
Schadenversicherung |
16,00 % |
19,00 % |
Feuer- FBU Versicherung |
11,00 % |
14,00 % |
Gebäudeversicherung mit Feueranteil |
14,75 % |
17,75 % |
Hausratversicherung mit Feueranteil |
15,00 % |
18,00 % |
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr |
3,20 % |
3,80 % |
Seeschiffkaskoversicherung |
2,00 % |
3,00 % |