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Neue Tarife zur Kraftfahrt Versicherung

Auch in diesem Jahr haben die Kraftfahrt- Versicherer wieder neue Tarife kalkuliert, welche erfreulicherweise in vielen Fällen günstiger geworden sind.

Neben den günstigern Prämien bieten nun auch viele Versicherer Erweiterungen des Versicherungsschutzes an, welche u.E. sinnvoll und zum Vorteil des Kunden sind.

So kann z.B. der Wildschaden in der Kaskoversicherung auch grundsätzlich auf Tierschäden erweitert werden - denn im Rahmen der bisherigen Versicherungsbedingungen waren Wildschäden auf Haarwild im Sinne des Bundesjagd- Gesetzes beschränkt.

Vögel, Pferde und Hunde sind beispielsweise nicht als Haarwild definiert; insofern ist man bei einer Kollision mit einem herrenlosen Tier bislang i.d.R. auf seinem Schaden sitzen geblieben.

Aber auch bei den Ersatzleistungen sind deutliche Verbesserungen möglich. So kann z.B. der Abzug "neu für alt" bei Kaskoschäden abgegolten werden, bei Neufahrzeugen wird bis zu 12 Monaten auch der Neupreis im Totalschadenfall erstattet.

Bei geleasten- oder finanzierten Fahrzeugen kann vereinbart werden, daß im Falle des Totalschadens die Entschädigung bis zur Höhe der Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag geleistet wird (GAP - oder Leasingdifferenz- Deckung). Da dieser Restwert in der Regel über dem tagesaktuellen Fahrzeugpreis liegt, ist auch diese Erweiterung sehr sinnvoll.

Ebenfalls kann vereinbart werden, daß der Versicherer im Kaskoschaden auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in fast allen Fällen verzicht. Ausnahmen sind hier jedoch Fahrten und Drogen- und Alkoholeinfluß sowie besonders schwerwiegende Verkehrsdelikte.

Durch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz über diese Deckungsbausteine bedarfs- gerecht zu gestalten, ist jedoch ein direkter Vergleich mit einem bereits bestehenden Versicherungsvertrag nicht möglich.

Was muß ich als Kunde zum Jahresende unternehmen?

Auch wenn wir bereits von Ihnen in der Vergangenheit Ihre Daten zur Kraftfahrt Versicherung erhalten haben, so können sich diese ändern. Bitte nutzen Sie unseren Tarifierungs- Fragebogen. Wir werden Ihnen kurzfristig ein entsprechenden Angebot erstellen und Ihnen die entsprechenden Vorschläge unterbreiten.

Auch Neukunden können diesen Service gerne in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie uns hierzu neben dem Fragebogen auch eine Kopie der letzten Prämienrechnung sowie eine Kopie des entsprechenden Fahrzeugscheines zur Verfügung!