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Endlich Klarheit in Sachen Zahnersatz

Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 01.10.2004 ( Nr. 256)

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen heute der Neuregelung des Zahnersatzes zugestimmt. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, begrüßte das Ergebnis.

Ulla Schmidt: „ Endlich haben Millionen Versicherte Klarheit. Die gefundene Lösung ist unbürokratisch und sozial gerecht. Die Beitragszahler und Betriebe werden entlastet. Die Kassen werden überdies gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiter zu geben.“

Die Ministerin betonte, dass sie eine einvernehmliche Lösung dieser Frage mit CDU und CSU präferiert habe. Aber, so Ulla Schmidt: „ Wir konnten nicht warten, bis die CDU / CSU alle damit verbundenen Fragen restlos geklärt hat. Die Versicherten und die Krankenkassen brauchten Klarheit.“

Mit der Neuregelung bleibt der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit den gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher.

Um an den vereinbarten Absenkungen der Arbeitskosten festzuhalten, bleibt es dabei, dass die Versicherten diese Leistung allein finanzieren.

Die Zahnpauschale wird durch einen sozial gerechten prozentualen, einkommensabhängigen Beitragssatz ersetzt. Dieser wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2006 vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 % zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 % zusammengezogen. Dieser zusätzliche Beitragssatz wird zum 01.07.2005 in Kraft treten.

Ulla Schmidt: „Wir entlasten die Arbeitskosten, indem zukünftig die Versicherten allein für diesen Beitragsanteil aufkommen und wir verpflichten die Krankenkassen gesetzlich im gleichen Umfang die allgemeinen Beitragssätze abzusenken.“

Zudem wird Rechtsklarheit für die Fälle geschaffen, in denen jemand im Hinblick auf die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehene Wechselmöglichkeit zur PKV dort bereits Verträge abgeschlossen hat. Für diese Fälle soll den Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Es liegt dann an Ihnen, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.die-gesundheitsreform.de/

Finanzierungsregelung beim Zahnersatz

Am 01.Juli 2005 zahlen gesetzlich Versicherte für Zahnersatz einen prozentualen, einkommensabhängigen Beitragssatz. Dieser wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2006 vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 % zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 % zusammengezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiterzugeben. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen wie mitversicherte Familienangehörige.

Was als Zahnersatz gilt:

Brücken, Kronen, Prothesen sowie kombinierter Zahnersatz.

Berechnungsgrundlage für die Zuzahlungen beim Zahnersatz ab Januar 2005

Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden ab 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt.

Maßgeblich ist dann nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird.

Durch die Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse ab 2005 können Sie sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf einen Kassenzuschuss zu verlieren.

Bonusregelungen

Die bisherigen  Bonusregelungen bei der Versorgung mit Zahnersatz werden von den gesetzlichen Krankenkassen weitergeführt. Wenn Sie auch weiterhin zu den jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gehen, können Sie bis zu 65 % der Kosten erstattet bekommen