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Lebensversicherung werden bei der Auszahlung besteuert

Seit dem 26.05.2004 steht es fest: Nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Lebensversicherung werden bei der Auszahlung besteuert. Ähnlich wie bei der Behandlung von Aktiendividenden werden die Einkünfte aus der Lebensversicherung nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert.

Voraussetzung ist hierfür allerdings, daß der Versicherungsvertrag mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hat und die Leistung nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten fällig ist.

Auch wenn die Attraktivität der kapitalbildenden Lebensversicherung damit gemindert wird, ist diese Behandlung im Vergleich zu den bisherigen Überlegungen ein annehmbarer Kompromiß.

Unabhängig hiervon kann man davon ausgehen, daß in naher Zukunft in Anlehnung an das Alterseinkünfte- Gesetz entsprechende Produkte mit Fokussierung auf die Rentenversicherung angeboten werden, denn die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersversorgung ist notwendiger denn je.