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Was tun mit einer (bereits bestehenden) Lebensversicherung? 

Vorab sollten wir festhalten, daß in den meisten Fällen eine Lebensversicherung insbesondere zur Altersvorsorge abgeschlossen wurde. In der Gewissheit, das die staatlichen Vorsorgemöglichkeiten nur einen Baustein zur Sicherung des Lebensstandards darstellen und Eigeninitiative dringend notwendig ist.

Leider können sich die Lebensumstände (und damit auch die finanziellen Umstände) ändern und die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Vertragsfortführung aufwerfen. 

Die Lebensversicherung ist leider schon lange nicht mehr das, was sie mal war. Vor 1-2 Generationen gehörte sie zur Grundausstattung, auch wenn immer wieder betont wurde "Die Rente ist sicher". Das ist sie grundsätzlich auch - allerdings hat sich diese Zusicherung nie auf die Höhe bezogen.

Aber auch die Lebensversicherung als klassisches Vorsorgeprodukt ist einem deutlichen Wandel unterworfen. Spätestens seit der Finanzkrise 2008 befinden sich Überschußbeteiligungen und Garantieverzinsungen im stetigen Sinkflug; gar haben die ersten Unternehmen Lebens- und Rentenversicherung ohne eine Garantieverzinsung kalkuliert. Auch die Abschaffung des Steuerprivileges im Jahr 2005 hat ihr übriges dazu getan. Verträge, die bis zu diesem Termin abgeschlossen wurden, konnten - 12 Jahre Mindestlaufzeit vorausgesetzt - ohne Abführung der Kapitalertragssteuer ausgezahlt werden.

Die Diskussionen rund um das Pro und Contra einer Lebensversicherung muß man aber unbedingt differenziert betrachten, denn die Vorteile eines Altvertrages

- höhere Garantieverzinsung
- Steuerfreiheit bei Auszahlung

sind gewichtige Argumente bei der Fragestellung, ob ein entsprechender Altvertrag bei finanziellen Engpässen aufgegeben werden sollte. Die Westdeutsche Zeitung hat sich in Ihrer Ausgabe vom 20.02.2014 in ihrer Themenreihe zu Vermögensbildung und Altersvorsorge gewidmet.

Abgesehen davon, daß derartige Verträge mit einem bestimmten Ziel - nämlich der Sicherung des Lebenstandards im Rentenalter - abgeschlossen wurden, gibt es auch einige Alternativen, um die Engpässe zu überbrücken.

Beitragsfreistellung

Hier wird mit dem Versicherer vereinbart, keine weiteren Zahlungen zu leisten. Der Vertrag bleibt grundsätzlich weiter bestehen, profitiert jedoch nur mit den bis dato aufgelaufenen Guthaben von der Überschußbeteiligung und dem Versicherungsschutz im Todesfall. Die Beitragsfreistellung kann für einen befristeten Zeitraum, aber auch bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart werden.

Stundung der Prämienzahlung

Mit dem Versicherer wird für einen befristeten Zeitraum die Prämienzahlung ausgesetzt und zu einem späteren Termin (nach 6- 12 Monaten) inkl. Zinsen nachgeholt. Hierdurch bleibt der Versicherungsschutz und die kalkulierte Ablaufleistung weitestgehend unverändert.

Policendarlehen

Wenn man sich mit der Option "Zinszahlung" anfreunden kann, dann ist auch ein Policendarlehen eine Option. Mit der Sicherheit der eigenen Police und den dort angesammelten Guthaben erhält man von seiner Versicherung ein Darlehen, welches in der Regel zu günstigeren Konditionen als ein vergleichbares Bankprodukt angeboten werden. Das Darlehen kann kurzfristig, aber auch für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Versicherungssummen verringeren

Grundsätzlich kann man zur Verringerung der Prämienhöhe die Versicherungssummen senken. Allerdings ist die Aufstockung nicht so einfach möglich. Insofern sollte man diese Entscheidung besonders gründlich überdenken.

Versicherungsumfang verringern

In vielen Lebensversicherungen sind in der Vergangenheit Zusatzversicherungen vereinbart worden, die nicht nur die Leistung verbessern, sondern auch einen nicht unerheblichen Prämienanteil kosten. Unfallzusatzversicherung oder Summenverdoppelungen bei Freizeitunfällen kann man hier eher kappen (und später bedarfsweise) über separate Verträge absichern. Nicht voreilig sollte man hingegen bei dem Kürzen oder dem Ausschluß von Berufsunfähigkeitsversicherungen sein - die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist vielfach ein unterschätztes Risiko!

Verlängerung der Laufzeit

Der Vollständig halber sei hier die Verlängerung der Vertragslaufzeit angesprochen; eine Option, die in der Praxis eher selten in Anspruch genommen wird.

Mit den hier aufgeführten Möglichkeiten möchten wir den Gedankenanstoß geben, bei finanziellen Engpässen keine "Schnellschüsse" zu machen, die in der Zukunft im Sinne der Altersvorsorge bereut werden.

Wir beraten Sie gerne; bitte kontaktieren Sie uns!