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Hinweise zu Sturmschäden

"Friederike" hat am 18.01.2018 - übrigens dem 11. Jahrestag von "Kyrill" - auch bei uns eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.

Nicht alle Schäden sind offenkundig und es ist davon auszugehen, dass sich das wahre Ausmaß der Verwüstung in den nächsten Tagen zeigen wird.

In diesem Zusammenhang einige Vorab- Hinweise zur Abwicklung über die Versicherungen.

Ist ein Gebäude betroffen, dann ist hier zunächst die Gebäudeversicherung zuständig. Auch Schäden an Grundstückseinfriedungen und an Bäumen fallen ggf. hierunter.

Wichtig ist hier zu wissen, dass die eigene Gebäudeversicherung Schäden auf dem eigenen Grundstück deckt - liegt der Baum über mehrere Grundstücke verteilt, dann ist zunächst jeder Grundstückseigentümer für seinen Schaden verantwortlich.

Wenn Hausrat betroffen ist (möglicherweise auch Hausrat ausserhalb der eigenen Wohnung), dann ist hier die Hausrat Versicherung zuständig.

Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug sind mindestens über die Teilkasko Versicherung gedeckt.

Bei Schäden an Fahrzeugen und / oder durch "fremde" Gegenstände (wie z.B. Bäume, Äste, aber auch Mülltonnen u.ä.) stellt sich auch die Frage, ob den Eigentümer der "schädigenden" Teile ggf. eine Verantwortung trifft.
Diese Fragestellung wird über eine zuständige Haftpflicht Versicherung geklärt und nimmt für die Haftungsprüfung deutlich mehr Zeit in Anspruch. Insofern empfiehlt sich die Abwicklung über eine eigene Sach - / Kaskoversicherung.

Grundsätzlich bitten wir zu beachten: 

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadensminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kraftfahrzeug-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadensminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenshöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert oder der Entsorgung zugestimmt hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.
  • Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an oder senden Sie uns uns eine E-Mail.

Für die Schadensmeldung können Sie unsere Schadensanzeigen aus unserem Downloadbereich oder unsere neue App verwenden.

Wir müssen leider davon ausgehen, daß aufgrund der Vielzahl von Schäden die Bearbeitungszeiten bei den Versicherern sich in die Länge ziehen und bitten an dieser Stelle bereits um Verständnis.

Wir werden nach Ihrer Schadensmeldung das weitere Vorgehen mit Ihnen und ggf. auch mit dem jeweiligen Versicherer abstimmen.