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Unwetter im Großraum Krefeld 

In den vergangenen Tagen ist es erneut zu mehreren Starkregen - Ereignissen gekommen, die zu überfluteten Kellern geführt haben.

Die Feuerwehren waren im Dauereinsatz, konnten aber nicht überall zur selben Zeit sein. An dieser Stelle auch von unserer Seite unser Dank für den unermüdlichen Einsatz!

Nach dem Abpumpen fängt das große Aufräumen und Reinigen an - und auch die Information an die betroffenen Versicherungen.

In den überwiegenden Fällen sind die Schäden der erweiterten Elementarschaden- Versicherung zuzuordnen. Diese sind nicht obligatorisch Gegenstand einer Gebäude- oder Hausratversicherung und müssen als Zusatz- Baustein zusätzlich vereinbart werden.

Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden an der Immobilie - einschl. Haustechnik. Die Hausratversicherung ist für die Schäden an dem Inhalt (Inventar) zuständig.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.

  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.

  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.

  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.

  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen sowie die Zeiten für Arbeiten in Eigenleistungen aufgeführt sind.

  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Bitte verwenden Sie bevorzugt das Formular zu Schadenmeldung für die Hausrat- und / oder Gebäudeversicherung und kontaktieren Sie uns bei Fragen - wir helfen gerne weiter! 

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir auf unseren Sonder- Newsletter zu diesem Thema hinweisen!

Sie haben noch keine Elementarschaden- Deckung? Auch hier beraten wir Sie gerne!