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Undichte Verfugungen 

... sind immer wieder die Ursache für nicht unerhebliche Aufwendungen.  Durch eine defekte Verfugung im Badezimmer können über einen längeren Zeitraum nicht unerhebliche Mengen Wasser austreten, die - spätestens nach der Sättigung des Mauerwerkes - an benachbarten Wänden und Decken austreten. 

Vielfach sind aufwändige und kostenintensive Trocknungsmaßnahmen zur Behebung notwendig. 

Bislang waren diese Folgeschäden von der Wohngebäudeversicherung reguliert worden; auch und besonders, weil es zu diesem Thema keine abschließende und zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung gegeben hat. 

Am 20.10.2021 hat der BGH unter dem Aktenzeichen IV ZR 236/20 ein Urteil veröffentlicht, in welchem der Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung verneint wird. 

Unabhängig von der Frage, ob und wie die jeweiligen Versicherungsgesellschaften auf das Urteil in der Regulierungspraxis reagieren werden, empfehlen wir dringend, Verfugungen regelmäßig zu überprüfen und die Reparatur beschädigter Verfugungen (auch mit Hinblick auf mögliche Haftpflichtansprüche aus Verletzung von Instandhaltungspflichten) sehr zeitnah vorzunehmen.