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Wie war das jetzt mit den Winterreifen noch mal?

Die Temperaturen und die ersten Flocken fallen und spätestens jetzt wird bei denjenigen Autofahrern, welche nicht bereits im Herbst die Winterreifen aufgezogen haben, die Fragestellung kommen - wie ist die Regelung hier noch mal genau?

An dieser Stelle sollte das Wichtigste im Vorfeld gesagt werden:

Eine Winterreifen- Pflicht gibt es in Deutschland auch nach Gesetzesreform vom 04.12.2010 nicht!

Der Gesetzgeber legt vielmehr fest, daß bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” nur mit M+S Reifen gefahren werden darf; das Fahren mit Sommerreifen bei den genannten Wetterverhältnissen stellt eine Straftat dar.

Der Bußgeldkatalog sieht aktuell ein Bußgeld von € 40,00 vor (bzw. voraussichtlich € 60,00 ab 2014); kommt es hierdurch auch zu einer Verkehrsbehinderung, dann verdoppelt sich der Satz und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu - und der Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung kann ernsthaft gefährdet sein!

Die Ausrede, von den winterlichen Straßenverhältnissen überrascht worden zu sein, dürfte kaum helfen, da der Fahrer die Pflicht hat, sich (auch) über die zu erwartenden Witterungsverhältnisse zu informieren.

Wer sich in schneearmen Gebieten befindet und darüber hinaus an den entsprechenden Witterungs- Tagen auf die Nutzung seines Fahrzeuges verzichten kann, wird sich die Kosten für die Umrüstung sparen können. Dies ist besonders wichtig für Zweitfahrzeuge und / oder Oldtimer!

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!