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Unisex- Tarife in der Personenversicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 01.03.2011 die Versicherungswirtschaft dazu verpflichtet, spätestens ab dem 21. Dezember 2012 im Neugeschäft nur noch Unisex-Tarife anzubieten und keine unterschiedlich hohen Prämien nach dem Geschlecht mehr zu verlangen, weil andernfalls Frauen diskriminiert würden.

Bislang wurden Versicherungsprämien zur privaten Leben-, Renten- und auch Krankenversicherung nach geschlechtsspezifischen Statistiken unterschiedlich kalkuliert.

Die “Unisex”- Kalkulation wird teils beträchtliche Auswirkungen auf die Personen- Versicherung haben und insbesondere die Prämien für das männliche Geschlecht deutlich verteuern. Allerdings sind die Kalkulationen derzeit noch nicht als abschließend anzusehen, da die neue Tarifwelt die Fachleute vor ebenso neue Herausforderungen stellt.

Grundsätzlich kann jedoch bereits an dieser Stelle festgehalten werden, das für Frauen die Prämien nach der Unisexkalkulation günstiger werden, während für die Männer die Prämien bis zu 10 % teurer werden.

Insbesondere vor diesem Hintergrund sollten Männer die Entscheidung für ihre Altervorsorge nicht auf die lange Bank schieben!

Gerne beraten wir Sie persönlich!