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Ab Juli 2012 gibt es auch in Deutschland Wechselkennzeichen

Bereits seit Jahrzehnten haben unsere Nachbarn in der Schweiz und in Österreich die Möglichkeit, bis zu 3 Fahrzeuge im Wechsel unter einem (Wechsel-) Kennzeichen zu nutzen.

Seit Juli diesen Jahres ist dies auch in Deutschland möglich - allerdings mit einem deutlichen Unterschied gegenüber den bewährten Modellen unserer Nachbarn:

Die Anzahl der Fahrzeuge für das Wechselkennzeichen ist in Deutschland auf zwei Fahrzeuge beschränkt und die Kraftfahrzeugsteuer wird für jedes angemeldete Fahrzeug fällig.

Günstiger ist "lediglich" die Kraftfahrt Versicherung, welche durch die Mischkalkulation zumindest günstiger sind als die jeweilige Einzelversicherung. 

Das Wechselkennzeichen als solches kann für gleichartige Fahrzeuggruppen untereinander verwandt werden; nicht aber mit verschiedenen Gruppen.

So kann das Kennzeichen für PKW und Wohnmobile untereinander, für Motorräder (auch Trike und Quad) untereinander sowie für Anhänger untereinander verwandt werden; nicht aber für Fahrzeuge aus den verschiedenen Gruppen. Die - nicht seltene - Kombination - PKW - Motorrad ist somit leider nicht möglich.

Ob ein Wechselkennzeichen eine brauchbare Alternative - auch zum Saisonkennzeichen - darstellt, muß genau geprüft werden, denn auch der Nutzungszeitraum ist ein entscheidender Aspekt.

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im fest vereinbarten Zeitraum gefahren werden; Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können ganzjährig, aber jeweils nur einzeln genutzt werden.

Übrigens kann der Versicherungsumfang beim Wechselkennzeichen für die Fahrzeuge durchaus unterschiedlich gestaltet werden; Vollkasko- und Teilkaskodeckungen können bedarfsgerecht auf die jeweiligen Fahrzeuge abgestimmt werden.

Bitte sprechen Sie uns für eine Vergleichsberechnung an!